Fahrzeugschein kleine Reifen eingetragen |Styl. 32
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 06.01.2020 um 09:06:31 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Hey Leute,
ich bin Alex, 20 Jahre alt und seit kurzem E46 328i Vorfacelift besitzer :) Habe mich eben angemeldet.
Ich habe vor mir Styling 32 Felgen in 18 Zoll zuzulegen. Auf diesen wäre eine 225- 235 Reifenbreite ja sinnvoll. Ich habe nun eine Frage zur Eintragung.
In meinem Fahrzeugschein sind die originalen Reifen mit einer Größe von 205/55/R16 eingetragen. Angenommen ich werde mit den Styling 32 angehalten dann sind diese ja deutlich größer und Breiter (Mal ganz abgesehen von der Einpresstiefe). Muss ich die Styling 32 in 18 Zoll mit der größeren Bereifung eintragen ? Wenn ja, dann wie ? Es gibt ja soweit ich weis kein Gutachten für die Original Felgen oder bin ich da auf dem Falschen Stand ? Kann ich die Styling 32 Mit der besagten Größe einfach so Fahren ?
Ein Fahrwerk wird dann zukünftig auch kommen, Macht es dann sinn beides gleichzeitig Einzutragen ? Bzw ist dann ja nur notwendig wenn die Styling 32 auch Eingetragen werden müssen.
Danke euch schonmal :) Bilder folgen :)
Gruß, Alex :)
Bearbeitet von: angry81 am 06.01.2020 um 09:06:31
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Hallo Alex_3281,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Fahrzeugschein kleine Reifen eingetragen |Styl. 32"!
Gruß
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Für den E46 sind Styling 32 doch freigegeben in der Größe VA 8x18 und HA 8,5x 18. Für die VA 225/40 und für die HA 255/35 Bereifung. Die ET entspricht der originalen für den E 46 . Du darfst natürlich keine Styling 32 montieren, die für andere BMW Fahrzeuge freigegeben sind, da du dann auch eine andere ET hast und die Felgen mit Reifen dann eingetragen werden müssen.
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Für den E46 sind Styling 32 doch freigegeben in der Größe VA 8x18 und HA 8,5x 18. Für die VA 225/40 und für die HA 255/35 Bereifung. Die ET entspricht der originalen für den E 46 . Du darfst natürlich keine Styling 32 montieren, die für andere BMW Fahrzeuge freigegeben sind, da du dann auch eine andere ET hast und die Felgen mit Reifen dann eingetragen werden müssen.
(Zitat von: Old Men)
Ok danke schonmal. Wo kann ich denn sehen welche Felgen für den e46 freigegeben sind ?
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Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
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http://felgenkatalog.auto-treff.com/ hier kannst du die Felgen raussuchen und bei Styling 32 siehst du, welche Größe für den E46 freigegeben sind.
(Zitat von: Old Men)
Ah super danke dir :)
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Der Felgenkatalog ist nicht verbindlich. Der ETK gibt da mehr Sicherheit
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
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Der Felgenkatalog ist nicht verbindlich. Der ETK gibt da mehr Sicherheit
(Zitat von: rick2601)
Laut ETK sind die Felgen aber nicht kompatibel :( oder ich bin zu blöd :D
Mitglied seit: 04.01.2013
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Dann benenn mal dein Auto genauer. E46 gibt es ja in vielen Varianten.
Hast du die Felgen schon liegen? Dann nenn mal die genauen Dimensionen
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
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Dann benenn mal dein Auto genauer. E46 gibt es ja in vielen Varianten.
Hast du die Felgen schon liegen? Dann nenn mal die genauen Dimensionen
(Zitat von: rick2601)
hab einen e46 328i aus dem Baujahr 02.2000. | Felgen habe ich noch nicht da liegen
Der ET Katalog und der BMW Felgenkatalog geben die gleichen Werte.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
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Hast es dir selber im ETK angesehen? Du kannst das da auch per FIN suchen um ganz sicher zu gehen
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
Also, wenn ich bei der 328i Limo schaue, dann gibt es die Styling 32 in 8x18 ET 47 für die VA und 8,5x18 ET 50 für die HA
https://www.leebmann24.de/bmw-ersatzteile/view/btdetail/?series=e46&typ=am51&og=02&hg=36&bt=36_0332
(Zitat von: rick2601)
Dem kann ich nur zustimmen. Habe mir gerade im April 19 dieselben Gedanken bzgl Styling 32 in 18 Zoll überlegt.
Gleiche Thematik wie bei dir: bis dahin waren 16 Zoll eingetragen. Aber in deiner Fahrzeugtür steht, welche Rad-Reifen-Kombis Du fahren darfst. Und wenn es auch noch originale BMW sind, ist das kein Problem.
War sogar beim TÜV, der mir das bestätigt hat.
Wichtig ist nur, dass du unbedingt auch die unterschiedlichen Reifengrößen fährst (vorne schmal, hinten breit). Für meinen 320i Touring ist bei den 18-Zoll offiziell Schluss aber den M3 E 46 darf man bspw auch mit 19 Zoll fahren.
p.s. die Einpresstiefe ist natürlich entscheidend: also was rick2601 schreibt, stimmt.
Klar sind die für den 5er (E 39) deutlich schöner, weil es Tiefbettfelgen sind. Aber bin mir nicht sicher, ob Du die auf dem 3er fahren darfst.
Hey Leute,
ich bin Alex, 20 Jahre alt und seit kurzem E46 328i Vorfacelift besitzer :) Habe mich eben angemeldet.
Ich habe vor mir Styling 32 Felgen in 18 Zoll zuzulegen. Auf diesen wäre eine 225- 235 Reifenbreite ja sinnvoll. Ich habe nun eine Frage zur Eintragung.
In meinem Fahrzeugschein sind die originalen Reifen mit einer Größe von 205/55/R16 eingetragen. Angenommen ich werde mit den Styling 32 angehalten dann sind diese ja deutlich größer und Breiter (Mal ganz abgesehen von der Einpresstiefe). Muss ich die Styling 32 in 18 Zoll mit der größeren Bereifung eintragen ? Wenn ja, dann wie ? Es gibt ja soweit ich weis kein Gutachten für die Original Felgen oder bin ich da auf dem Falschen Stand ? Kann ich die Styling 32 Mit der besagten Größe einfach so Fahren ?
Ein Fahrwerk wird dann zukünftig auch kommen, Macht es dann sinn beides gleichzeitig Einzutragen ? Bzw ist dann ja nur notwendig wenn die Styling 32 auch Eingetragen werden müssen.
Danke euch schonmal :) Bilder folgen :)
Gruß, Alex :)
Hallo Alex,
schau mal hier rein: das passt zu dem, was ich zum Schluss schrieb:
https://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=712089
Viel Erfolg(Zitat von: Alex_3281)
Mitglied seit: 17.10.2010
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Was man wissen sollte:
Im alten Fahrzeugschein mussten alle zugelassenen Reifen- und Felgengrößen eingetragen bzw. konnten nach Abnahme durch den TÜV nachgetragen werden. Dann gab es keine Probleme, denn was drin stand, war erlaubt.
Mit der neuen Zulasssungsbescheinigung Teil 2 (neuer Fahrzeugschein) gibt es diese Angaben nicht mehr, dort ist nur noch die kleinste zulässige Reifen-/Felgenkombination eingetragen.
Alles was darüber hinausgeht, musst Du beim Hersteller oder Reifenhändler erfragen, ob es zulässig ist. Geben die ihr ok, kannst Du damit fahren.
Gute Händler geben Dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit, um Dir Schwierigkeiten bei Kontrollen zu ersparen.
Es ist Aufgabe der Kontrollorgane (Polizei, TÜV, Gutachter), Dir das Gegenteil zu beweisen. Also das Deine Kombination nicht zulässig ist.
Bei vom Hersteller für Dein Fahrzeug freigegebenen Reifen-/Felgenkombinationen sind ohne Abnahme nur die Größen ohne jegliche Prüfung zulässig, wenn keine Distanzscheiben oder Bördelungen am Kotflügel oder sonsitge Eingriffe am Fahrwerk erforderlich sind,
Diese müssen durch einen Sachverständigen oder dem TÜV geprüft und angenommen werden.
Wenn du dir nen Gewindefahrwerk holen möchtest, musst du allerdings auch die Rad/Reifen Kombi Eintragen lassen und darfst auch nur mit dieser Fahren, egal ob sie vorher so zulässig war, heißt du trägst am besten die 32er dann zusammen mit dem Fahrwerk ein,und wenn du noch andere felgen mit zb Winterreifen hast musst du die auch noch extra mit dem Fahrwerk Eintragen lassen.